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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilienvermittlung von Gumm Dienstleistungen

§ 1Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller Verträge, die Gumm Dienstleistungen  mit seinen Kunden über die von Gumm Dienstleistungen angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Gumm Dienstleistungen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Gumm Dienstleistungen in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen
1. Der Provisionsanspruch von Gumm Dienstleistungen entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Sollte durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Gumm Dienstleistungen der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an Gumm Dienstleistungen zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Kunden beträgt 6,5 % des Kaufpreises bzw. bei Abschluss eines Mietvertrages 2 Netto-Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
2. Gumm Dienstleistungen bietet neben der Nachweis- und Vermittlertätigkeit weitere Serviceleistungen an. Diese weiteren Serviceleistungen können von Gumm Dienstleistungen auch pauschal in Rechnung gestellt werden. Auch diese Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.

§ 3 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch von Gumm Dienstleistungen besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und schriftlichen Zusammenhangs mit dem Ursprungsvertrag geschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

§ 4 Haftungsbeschränkung
Gumm Dienstleistungen weist darauf hin, dass die von Gumm Dienstleistungen weitergegeben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt Gumm Dienstleistungen daher nicht.

Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet Gumm Dienstleistungen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Ansonsten haftet Gumm Dienstleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Doppeltätigkeit
Gumm Dienstleistungen ist grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Für den Fall, dass Gumm Dienstleistungen für beide Seiten vermittelnd tätig wird, gilt dies nur, wenn Gumm Dienstleistungen einen entsprechenden eindeutigen Hinweis an die Parteien gegeben hat.

§ 6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, dass Gumm Dienstleistungen zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Gumm Dienstleistungen rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von Gumm Dienstleistungen veranlasst worden ist.

§ 7 Vertraulichkeit
Alle durch Gumm Dienstleistungen erteilten Informationen und Unterlagen inkl. der Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Gumm Dienstleistungen an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ggf. zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§ 8 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Gumm Dienstleistungen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 9 Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Lübeck vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen Gumm Dienstleistungen und dem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.